Antisemitismus stoppen

Antisemitische Straftaten in Bayern

Antisemitische Straftaten sind politisch motiviert. Die Polizei muss solche Straftaten melden. Dafür gibt es in ganz Deutschland gleiche Regeln.

Antisemitismus bedeutet:
Man sieht jüdische Menschen auf eine bestimmte Weise.
Diese Sicht ist feindlich und oft voller Hass.

Antisemitismus zeigt sich durch Worte oder Taten.

Zum Beispiel:

  • Gegen jüdische Menschen.
  • Gegen Menschen, die man für jüdisch hält.
  • Gegen Sachen, die mit dem Judentum zu tun haben.
    Zum Beispiel: Synagogen, jüdische Schulen oder Friedhöfe.

Auch der Staat Israel kann Ziel von antisemitischen Angriffen sein.
Denn viele sehen Israel als Staat der jüdischen Menschen.

Eine Tat ist antisemitisch, wenn:
Jemand eine Person oder eine Sache angreift, weil sie jüdisch ist
oder für jüdisch gehalten wird.

Die Polizei prüft regelmäßig, wie sie solche Straftaten erfasst.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Regel:
Wenn man bei einer Tat keine klare Motivation erkennen kann,
dann zählt man fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten
nicht mehr nur als „rechtsextrem“,
sondern ordnet sie dem Bereich „PMK – sonstige Zuordnung“ zu.

Vorher war das anders:
Bis Ende 2023 zählte man solche Taten meist zu „PMK – rechts“.

Die Zahlen zu antisemitischen Straftaten stehen jedes Jahr im Lagebild Hasskriminalität Bayern.
Man findet sie unter Punkt 4.

Die Bayerische Polizei

www.polizei.bayern.de