Antisemitismus stoppen
Antisemitische Straftaten in Bayern
Bei antisemitischen Straftaten handelt es sich um politisch motivierte Straftaten, welche gemäß bundesweit einheitlichen Richtlinien im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität erfasst werden.
Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.
Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsziele, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Juden in Verbindung gebracht werden.
Die polizeiliche Erfassung antisemitischer Straftaten wird wiederkehrend fachlich in bundesweiten Gremien überprüft.
Zuletzt ergab sich aufgrund einer Gremienbehandlung Ende 2023 eine Änderung, wonach ab dem 01.01.2024 bundesweit nun auch fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich „PMK-sonstige Zuordnung“ zugeordnet werden, sofern diese Straftaten ohne erkennbare Anhaltspunkte zur Tatmotivation begangen wurden. Bis zum 31.12.2023 wurden fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten gemäß den bundesweit einheitlichen Richtlinien des KPMD-PMK dem Phänomenbereich „PMK-rechts“ zugeordnet, sofern sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergaben.
Die jährliche Auswertung der antisemitischen Straftaten kann dem Lagebild Hasskriminalität Bayern unter Ziffer 4 entnommen werden.

Die Bayerische Polizei