Ausstellungen

Projekt Neugestaltung der Weiße-Rose-Ausstellung im Münchner Justizpalast

Es gibt eine neue Ausstellung. Sie heißt: „Willkür im Namen des Deutschen Volkes - Zertrümmerung des Rechtsstaats im Nationalsozialismus: Die Weiße-Rose-Prozesse im Münchner Justizpalast“. Die Ausstellung zeigt: So war die Justiz (Gerichte und Richter) im Nationalsozialismus. Die Ausstellung erinnert an die Opfer. Die Menschen sollen nicht vergessen werden.

Am 22. Februar und am 19. April 1943 gab es zwei Gerichts-Verfahren in München.
Sie waren im Justizpalast.
Es ging um die Gruppe „Weiße Rose“.
Die Gruppe war gegen den Nationalsozialismus: Sie waren Widerstandskämpfer.

Das Gericht hieß: Volksgerichtshof.
Der Volksgerichtshof war kein faires Gericht.
Er war nämlich Teil der Diktatur der Nationalsozialisten. 
Die Verfahren nennt man: Schauprozesse. 

Gegner des Nationalsozialismus konnten nicht gewinnen. 
Denn das Urteil stand vorher schon fest und das Gericht entschied immer für die Nationalsozialisten. 

Ein drittes Verfahren fand am 13. Oktober 1944 in Donauwörth statt.
Dort wurden Helferinnen und Helfer der Weißen Rose verurteilt.

Das Gericht sprach 7 Todes-Urteile aus.
Und 13 Menschen bekamen lange Gefängnis-Strafen.

Jetzt gibt es eine neue Ausstellung.
Sie heißt: „Willkür im Namen des Deutschen Volkes – Zertrümmerung des Rechtsstaats im Nationalsozialismus“.

Die Ausstellung erinnert an die Opfer der drei Schauprozesse.
Sie zeigt auch, wie die drei Prozesse abliefen.
Und sie zeigt, wer daran beteiligt war. 
Zum Beispiel:
Die Angeklagten,
die Verteidiger,
die Richter und
die Anklage.

Die Ausstellung will auch zeigen:
Was können wir daraus für heute lernen?
Und sie erklärt:
Wie die Nazis die Demokratie zerstört haben.

Ein Teil der Ausstellung zeigt auch:
Wie nach 1945 wieder Demokratie und Recht aufgebaut wurden.
Aber auch: Viele nationalsozialistische Richter wurden nicht bestraft.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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