Intervention und Hilfestellung
Bekämpfung des Antisemitismus mit Mitteln des Strafrechts: Erkennen und Sachbehandlung
Die bayerischen Staatsanwaltschaften verfolgen antisemitisch motivierte Straftaten konsequent und mit Nachdruck: Die Strafverfolgung antisemitischer Straftaten liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
Hinweise zur Sachbehandlung von Verfahren mit antisemitischem Bezug
Die Strafverfolgung antisemitischer Straftaten liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Aufgrund dessen sollen Verweisungen auf den Privatklageweg seitens der Staatsanwaltschaften in aller Regel nicht erfolgen. Auch Opportunitätseinstellungen gemäß §§ 153 ff. StPO sind auf den Ausnahmefall beschränkt und bedürfen sorgfältiger Prüfung und Begründung. Diese bayerische Praxis hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 zur bundesweiten Anwendung vorgeschlagen und sich auf eine entsprechende Grundsatzerklärung verständigt.
Definition für Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)
Wesentliche Bedeutung für die Aufklärung antisemitischer Straftaten kommt der Fähigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu, eine antisemitische Motivation im Einzelfall zu erkennen. Hierfür wird die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) herangezogen.
Leitfaden „Antisemitische Straftaten erkennen"
Die drei Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz haben einen fortlaufend aktualisierten Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt, mit dem antisemitische Motive bei Straftaten leichter entschlüsselt werden können, z.B. Jahrestage oder Nazi-Codes.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz