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Jüdische Friedhöfe

Jüdische Verstorbene haben nach den religiösen Regeln ein ewiges Ruherecht. Sie werden auf eigenen Friedhöfen der jüdischen Kultusgemeinden bestattet.

Es gibt in Bayern insgesamt 124 verwaiste oder geschlossene jüdische Friedhöfe. Im Jahr 1957 wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, an Stelle der jüdischen Gemeinden, die durch das nationalsozialistische Regime vernichtet worden sind, die Betreuung dieser Friedhöfe sicherzustellen. Die Friedhöfe werden durch den Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden in Bayern betreut. Die Aufwendungen, die dem Landesverband dadurch entstehen, werden aus Mitteln erstattet, die je zur Hälfte vom Bund und vom Freistaat Bayern kommen. In diesem Kapitel erhalten Sie informative Einblicke zu den jüdischen Friedhöfen.