Stiftung Bayerische Gedenkstätten
Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten wurde am 1. Januar 2003 gegründet und trägt seitdem die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Ausgangspunkt für ihre Gründung war die Annahme, dass Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht nicht allein ein staatlicher Auftrag, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Aufgabe der Stiftung besteht darin, die Gedenkstätten als internationale Lern- und Erinnerungsorte für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten. Dies gilt auch für die Erinnerungsorte an den ehemaligen großen Außenlagern Mühldorf (Außenlager von Dachau) und Hersbruck-Happurg (Außenlager von Flossenbürg).
Nach der Anordnung der Alliierten, die Opfer des NS-Regimes würdevoll zu bestatten, entstanden in Bayern ab 1945 mehrere Hundert Grabstätten, von denen nach der Zusammenlegung in den 1950er Jahren rund 75 bestehen blieben. Seit 2013 sind die KZ-Friedhöfe in der Verantwortung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten.
Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten wird vom Freistaat Bayern dauerhaft gefördert, wobei die Gedenkstätten unmittelbar auch anteilig mit derzeit ca. 15 % vom Bund gefördert werden.