Umgang mit NS-Geschichte
Aufarbeitung von NS-Unrecht
Studie zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder

Otto Palandt und Heinrich Schönfelder waren lange Zeit Namensgeber für die beiden juristischen Standardwerke: den wichtigsten Kurzkommentar zum BGB und die bekannteste Gesetzessammlung.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hatte 2021 bei dem renommierten Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) eine Studie zur Erforschung der NS-Vergangenheit beider Juristen in Auftrag gegeben.
Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass sich sowohl für Otto Palandt als auch für Heinrich Schönfelder eine substanzielle Identifikation mit der nationalsozialistischen Ideologie klar belegen lässt. Beide Juristen waren Nationalsozialisten und haben die Pervertierung des Rechtsstaats in der NS-Zeit unterstützt und vorangetrieben. Schönfelders antisemitische Einstellung hat – so die Historiker des IfZ – unter anderem Niederschlag in einer von ihm verlegten Heftreihe für Prüfungsfälle, die suggestiv und manipulativ entlang antisemitischer Stereotype konstruiert waren, gefunden.
Der Verlag C.H. Beck hat im Jahr 2021 beide Standardwerke umbenannt. Der Kurzkommentar zum BGB heißt inzwischen „Grüneberg“, benannt nach dem BGH-Richter Dr. Christian Grüneberg, aus der Gesetzessammlung „Schönfelder“ wurde „Habersack“, benannt nach dem Präsidenten des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Mathias Habersack.
Information zum Download:
- Kurzfassung des IfZ-Gutachtens hier zum Download:
- Pressemitteilung vom 29.06.2023 des Justizministeriums

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