Melden von antisemitischen Vorfällen
Justiz und Medien - Online-Meldeverfahren für Medienschaffende
Immer mehr Redaktionen in Medienhäusern sowie freie Journalistinnen und Journalisten sehen sich mit Hasskommentaren im Netz konfrontiert. Hate Speech nur zu löschen, kann nicht die Lösung sein.
Im Oktober 2019 hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) ein Online-Meldeverfahren für Medienschaffende eingeführt. Hier können Medienunternehmen strafrechtlich relevante Posts vor deren Löschung direkt und online an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dieses Projekt wurde erweitert, um auch freien Journalistinnen und Journalisten direkten Zugang zu ermöglichen. Es hat seine Reichweite auch auf bestimmte Internetplattformen ausgedehnt.
Ziel der Initiative
Ziel der Initiative ist es, jede Person, die strafbare Hassrede verbreitet, schnell strafrechtlich verfolgen zu können.
Hasskommentare sollen von den Redaktionen nicht nur gelöscht, sondern den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.
Zentraler Ansprechpartner für die Meldungen ist der Hate- Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz. Dieser ist bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Den Medienredaktionen sowie den freien Journalistinnen und Journalisten wird ein einfaches und effizientes Verfahren an die Hand gegeben. Die Prüfbitte, mit der Hate Speech gemeldet wird, ist ein elektronisches Formblatt, das ohne großen Aufwand ausgefüllt werden kann.
Mehr Informationen:
Alle wichtigen Informationen zur Initiative Justiz & Medien finden Sie hier BLM - Konsequent gegen Hass (konsequent-gegen-hass.de)
Zum Download: Flyer Justiz & Medien - Konsequent gegen Hass

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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