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Beauftragte gegen Antisemitismus

Beauftragte der Bayerischen Justiz

Bayern hat innerhalb seiner Justiz schlagkräftige Strukturen geschaffen, um Antisemitismus schnell und effizient entgegenzutreten.

Der zentrale Antisemitismusbeauftragte

Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz neben den regionalen Antisemitismusbeauftragten auch einen bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentralen Antisemitismusbeauftragten.

Die Funktion wird von Oberstaatsanwalt Andreas Franck wahrgenommen. Er ist hauptamtlich für Verfahren wegen antisemitischer Straftaten mit besonderer Bedeutung bayernweit zuständig. Zudem koordiniert er die Arbeit der regionalen Antisemitismusbeauftragten sowie der bei allen bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichteten Ansprechpartner für antisemitisch motivierte Straftaten.

(© StMJ ) Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte, Andreas Franck

Antisemitismusbeauftragte bei den drei Generalstaatsanwaltschaften

Bei den Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg wurde im Herbst 2018 jeweils eine Antisemitismusbeauftragte bzw. ein Antisemitismusbeauftragter bestellt. 

Die Antisemitismusbeauftragten haben im Bereich der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft folgende Aufgaben:

  • Zentrale justizinterne Kontaktstelle für Fragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten, z.B. für Staatsanwaltschaften bezüglich der Bewertung antijüdischer Aspekte eines Falls,
  • Hinwirken auf eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung bei der Bearbeitung antisemitischer Delikte,
  • Vernetzung und Koordination von Ermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften, dabei insbesondere auch Förderung von Sammelverfahren,
  • Ansprechpartner für den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, insbesondere im Hinblick auf strafrechtliche Einordnung antisemitischer Aktivitäten.
  • Durchführung von themenspezifischen Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Justiz.

Die Antisemitismusbeauftragten stehen im engen Kontakt zu den israelitischen Kultusgemeinden sowie weiteren Vertretern der jüdischen Community

Ansprechpartner für Antisemitismus bei den Staatsanwaltschaften

Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner für Antisemitismus etabliert.

Weiterführende Informationen:

Konsequent gegen Hass

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

www.justiz.bayern.de

Allgemeiner Kontakt

poststelle@stmj.bayern.de