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Melden von antisemitischen Vorfällen

Fussball - Melden von Hasskriminalität

Kooperation zwischen der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischer Fußball-Verband zur Meldung von Hasskriminalität, insbesondere bei antisemitischen und rassistischen Straftaten.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat am 8. Februar 2024 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) geschlossen. Inhalt ist eine neue – deutschlandweit einmalige – Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Straftaten beim Spielbetrieb und in dessen Umfeld. Dazu gehören herabwürdigende oder diskriminierende Äußerungen oder Handlungen gegen Menschen in Bezug auf Hautfarbe, Religion, Nationalität, ethnische Herkunft, Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder eine Behinderung. Schirmherr ist der bayerische Justizminister Georg Eisenreich. 

Generalstaatsanwalt Reinhard Roettle; Staatsminister Georg Eisenreich, PrÄsident Dr. Christoph Kern

(© StMJ )

Welche Fälle werden von der Kooperation umfasst?

Laut Vereinbarung werden besonders schwere Fälle von Unsportlichkeit erfasst, insbesondere erhebliche Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung.

Wie funktioniert die Kooperation?

Im Rahmen des Spielberichts teilen in der Regel die Schiedsrichter die Vorfälle dem BFV mit. Eintragungen können alle am Spiel Beteiligten veranlassen. Auch direkte Meldungen an die BFV-Sportgerichte sind möglich. Der für den rechtlichen Bereich zuständige Vizepräsident Reinhold Baier leitet sie nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft München (bzw. dem dort angesiedelten Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz) weiter. Je nach Schwere des Falles verbleiben sie bei der Generalstaatsanwaltschaft oder werden an die Staatsanwaltschaften vor Ort abgegeben.